ASchG: § 130
VwGH 4. 5. 2015, Ra 2015/02/0020
Der Arbeitgeber hat im Bereich des Arbeitnehmerschutzes für die Einrichtung eines wirksamen Kontrollsystems zu sorgen, wobei es der ständigen Rechtsprechung des VwGH entspricht, dass dieses gerade für den Fall eigenmächtiger Handlungen von Arbeitnehmern gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften Platz zu greifen hat (vgl ua VwGH 24. 5. 2013, 2012/02/0072, ARD 6391/8/2014). Die Einrichtung eines entsprechenden Kontrollsystems ist für die Befreiung von der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften entscheidend.