UrlG: § 4 Abs 1
ABGB: § 863
Wird ein Arbeitnehmer gekündigt, vom Dienst freigestellt und ihm das Angebot unterbreitet, den Resturlaub während der Kündigungsfrist zu konsumieren, ist aus einem leichten Kopfnicken des Arbeitnehmers als Reaktion auf dieses "Gesamtpaket" nicht mit der für das Zustandekommen einer stillschweigend getroffenen Urlaubsvereinbarung geforderten Eindeutigkeit auf eine Zustimmung zum Urlaubsverbrauch während der Kündigungsfrist zu schließen. Dem Arbeitnehmer steht folglich die geltend gemachte Urlaubsersatzleistung zu.