Das Verbot der Diskriminierung (ua) aufgrund der sexuellen Orientierung im Bereich der Arbeitswelt ist im Wesentlichen im Gleichbehandlungsgesetz umgesetzt. Die Autorin erläutert die in Frage kommenden Diskriminierungstatbestände näher (unmittelbare bzw mittelbare Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung gemäß § 17 GlBG; Diskriminierung aufgrund Belästigung durch Kollegen oder Arbeitgeber gemäß § 21 GlBG) und erläutert die Abgrenzung/Überschneidung zwischen Mobbing und Belästigung. Schließlich geht Vogt-Majarek kurz auf die - bislang sehr spärlich vorhandene - Judikatur zur Thematik ein und weist darauf hin, dass es nach Ansicht des OGH für die Erfüllung des Belästigungstatbestandes genüge, dass eine Verletzung der Würde bezweckt sei. Abschließend empfiehlt sie die Einführung einer Antidiskriminierungs-Richtlinie im Unternehmen, um Diskriminierungsfälle möglichst zu vermeiden.