AngG: § 26 Z 2
OGH 28. 4. 2015, 8 ObA 33/15h
Nicht jede, sondern nur eine wesentliche Vertragsverletzung berechtigt den Angestellten nach § 26 Z 2 AngG zum Austritt; wesentlich ist aber eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem
AngG: § 26 Z 2
OGH 28. 4. 2015, 8 ObA 33/15h
Nicht jede, sondern nur eine wesentliche Vertragsverletzung berechtigt den Angestellten nach § 26 Z 2 AngG zum Austritt; wesentlich ist aber eine Vertragsverletzung nur dann, wenn dem