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E-Mail entspricht Schriftformgebot in Verfallsklausel

RechtsprechungArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6456/8/2015 Heft 6456 v. 16.7.2015

KV-Bundesrechenzentrum: § 19

OLG Wien 25. 3. 2015, 9 Ra 76/14h

Zur Frage, ob dem Schriftformgebot in einer kollektivvertraglichen Verfallsklausel auch unter Einsatz elektronischer Medien entsprochen werden kann, ist generell auf den Formzweck abzustellen. Daraus, dass eine qualifizierte elektronische Signatur (§ 4 SigG) grundsätzlich jedenfalls dem Schriftformgebot nach § 886 ABGB genügt, kann nicht geschlossen werden, dass eine einfache Signatur oder eine einfache E-Mail ohne Signatur im Einzelfall nicht ebenfalls einem Formgebot entsprechen kann, sofern der Formzweck gewahrt ist.

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