KV-Bewachungsgewerbe: § 6
OLG Linz 27. 4. 2015, 12 Ra 32/15k
Der Kollektivvertrag für Wachorgane im Bewachungsgewerbe verlangt für die Einstufung eines Arbeitnehmers in die Verwendungsgruppe C2 "Betriebsfeuerwehrdienst" ua, dass der betreffende Arbeitnehmer die geforderte "betriebliche Ortskunde und Ausbildung gemäß den Richtlinien des zuständigen Feuerwehrverbandes im Rahmen einer Prüfung durch den Feuerwehrverband nachgewiesen" hat.