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Essensbons während der Dienstreise

In aller KürzeBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6456/2/2015 Heft 6456 v. 16.7.2015

Die NÖGKK beantwortet in ihrem aktuellen Newsletter die Frage, ob Essensmarken auch während der Dienstreise gebühren, wenn die Dienstnehmer während der Dienstreise auch Tagesgelder bekommen. Dies hängt davon ab, ob im konkreten Fall der Dienstgeber rechtlich dazu verpflichtet ist, neben den Tagesgeldern auch Essensmarken zu gewähren. Besteht eine derartige Verpflichtung, sind die Essensbons in voller Höhe beitragspflichtig. Stellt der Dienstgeber aber die Essensbons während der Dienstreise freiwillig zur Verfügung, sind sie beitragsrechtlich wie Tagesgelder zu behandeln. Die Thematik wird abschließend durch ein Beispiel veranschaulicht. ( Quelle: NÖDIS Nr 9, Juli 2015)

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