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Versicherungsmakler: Provisionsanspruch bei Maklerwechsel

RechtsprechungRechtssplitterBearbeiterin: Sabine KriwanekARD 6455/16/2015 Heft 6455 v. 9.7.2015

MaklerG: § 6, § 30

OGH 17. 2. 2015, 4 Ob 202/14f

Die Bestimmungen des Provisionsanspruchs im MaklerG sind grundsätzlich dispositiver Natur. Versicherer und Versicherungsmakler können daher davon abweichende Bedingungen vorsehen. Insbesondere kann - innerhalb der Grenzen des (hier nicht relevanten) § 30 Abs 4 MaklerG - vertraglich bestimmt werden, dass mit Beendigung des Maklervertragsverhältnisses sämtliche weiteren Provisionsansprüche entfallen. Der Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers gründet sich idR ausschließlich auf den zwischen ihm und dem Versicherer bestehenden Maklervertrag.

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