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Schadenersatz nach Arbeitsunfall: Berechnung des Verdienstentgangs

RechtsprechungSchadenersatz und HaftungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6454/13/2015 Heft 6454 v. 2.7.2015

ABGB: § 1295, § 1325

OLG Wien 18. 11. 2014, 9 Ra 105/13x

Im vorliegenden Fall wurde vom Gericht festgestellt, dass der beklagte Arbeitgeber dem Kläger nach einem im Dienst erlittenen Unfall für sämtliche zukünftigen, derzeit nicht bekannten Schäden aus dem Unfall im Ausmaß von 50 % haftet. Hinsichtlich der Berechnung des vom Kläger geltend gemachten Verdienstentgangs führte das OLG Wien aus:

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