vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abfuhr von Lohnabgaben aufgrund einer Falschmeldung - Schadenersatz

RechtsprechungSchadenersatz und HaftungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6454/14/2015 Heft 6454 v. 2.7.2015

ABGB: § 1295

OLG Wien 20. 11. 2014, 8 Ra 97/14i

Im vorliegenden Fall hat sich der beklagte (ehemalige) Arbeitgeber des Klägers in einem Arbeitsgerichtsprozess zur Zahlung von € 944,35 (netto) an Prozesskostenersatz an den Kläger verpflichtet, jedoch gegenüber dem Finanzamt angegeben, dass es sich bei dem an den Kläger bezahlten Nettobetrag um Kündigungsentschädigung handle. Aufgrund dieser unrichtigen Angabe des Arbeitgebers wurde der Kläger vom Finanzamt zur Nachzahlung von € 495,- verpflichtet, weil die Einkommensteuer zunächst zu niedrig festgesetzt worden sei; der dagegen vom Kläger erhobenen Berufung wurde nicht stattgegeben. Im nunmehrigen Verfahren begehrt er vom Arbeitgeber die € 495,- zurück.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte