Liegt bei durchlaufender Beschäftigung ein untermonatiger Wechsel zwischen geringfügiger und vollversicherter Beschäftigung vor (zu betrachten ist immer das gesamte Entgelt im Kalendermonat), ist mit dem nächstfolgenden Monatsersten eine Änderungsmeldung zu senden. In diesem Zusammenhang weist die WGKK darauf hin, dass neben den Feldern "Änderung ab" (= nächstfolgender Monatserster), "Geldbezüge" und "Beitragsgruppe" (= neue gültige Beitragsgruppe) auch die Felder "Geringfügig Beschäftigt" (= Angabe des neuen Status) und "Umlagen und Nebenbeiträge ändern" zu befüllen sind. Ebenso muss der Lohnzettel SV den Zeitstrecken entsprechend getrennt befüllt werden. ( Quelle: WGKK, DG-Newsletter Mai 2015)