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Satzung des KV-private Bildungseinrichtungen

In aller KürzeARD 6454/2/2015 Heft 6454 v. 2.7.2015

Mit Beschluss des Bundeseinigungsamtes wurde mit Wirksamkeit ab 1. 5. 2015 der "Kollektivvertrag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der privaten Bildungseinrichtungen", KV 247/20145 (mit Ausnahmen) zur Satzung erklärt. Die Satzung gilt für alle Einrichtungen, deren Hauptzweck in der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung liegt, soweit sie nach arbeitsmarktrechtlichen Vorschriften oder bundes- oder landesrechtlichen Fördervorschriften als Einrichtungen der berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildung anerkannt sind. (BGBl II 2015/155)

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