In dem zweiteiligen Beitrag werden zahlreiche sozialversicherungs- bzw abrechnungstechnische und arbeitsrechtliche Fragen rund um geringfügig Beschäftigte beantwortet. So sei etwa die Frage, ob durch die Auszahlung einer Urlaubsersatzleistung Vollversicherung entstehen kann, ebenso zu verneinen wie etwa die Frage, ob es zulässig ist, das Entgelt über Wunsch des Arbeitnehmers mit der Geringfügigkeitsgrenze zu "deckeln" - die Vereinbarung eines unterkollektivvertraglichen Entgelts ist jedenfalls unwirksam und unzulässig, auch wenn sie auf Wunsch des Arbeitnehmers erfolgt. Weitere Fragen befassen sich ua mit der lohnsteuerlichen Behandlung geringfügig Beschäftigter und - in arbeitsrechtlicher Hinsicht - etwa mit dem Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.