In dem zweiteiligen Beitrag werden zunächst flexible Arbeitszeitmodelle aus Sicht der Personalverrechnung dargestellt, anschließend wird die abgabenrechtliche Behandlung flexibler Arbeitszeitmodelle durch ein Abrechnungsbeispiel, basierend auf einem Gleitzeitmodell, illustriert. Abgabenrechtlich ist laut Prinz zwischen der Auszahlung von Mehrleistungen am Ende der Durchrechnungsperiode und dem Entstehen von Überstunden während der Durchrechnungsperiode zu unterscheiden. Weiters erläutert die Autorin die Sonderfälle Teilzeit, Beendigung des Dienstverhältnisses sowie freiwillige Auszahlung während des Durchrechnungszeitraums.