VO (EWG) 1408/71: Art 13, Art 17
EuGH 23. 4. 2015, C-382/13, Franzen ua
Ein Gebietsansässiger eines Mitgliedstaats, der in den Geltungsbereich der VO (EWG) 1408/71 fällt und auf der Grundlage eines Vertrags über Gelegenheitsarbeit einige Tage im Monat im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats arbeitet, unterliegt den Rechtsvorschriften des Beschäftigungsstaats sowohl während der Tage, an denen er diese abhängige Beschäftigung ausübt, als auch während der Tage, an denen er dies nicht tut (hier: niederländische Staatsbürger, die in Deutschland jeweils geringfügig beschäftigt und daher nur in der Unfall-