Der Beitrag thematisiert aktuell praxisrelevante Fragen aus dem Arbeitszeitrecht betreffend Gleitzeit, den Entfall von Mehrarbeitszuschlägen und die Möglichkeit, zusätzliche Überstunden zu vereinbaren. Im Zusammenhang mit der Gleitzeit stellt sich etwa die Frage, wieviel quantitative Selbstbestimmung die Gleitzeit erfordert, dh wie viel Spielrahmen zwischen Kernzeit und Gleitzeitrahmen verbleiben muss, damit noch Gleitzeit vorliegt. Der Autor vertritt die Ansicht, dass ein Puffer von 30 Minuten vor und nach einer Kernzeit eine gute Richtschnur für den Mindestspielraum darstellt, der dem Arbeitnehmer in einer Gleitzeitvereinbarung einzuräumen ist. Letztlich könne nur anhand der konkreten Vereinbarung mit allen Parametern beurteilt werden, ob der Spielraum des Arbeitnehmers für ein Vorliegen von Gleitzeit ausreiche. Zum Vorliegen von Überstunden bei angeordneten Arbeitsleistungen vertritt Gleißner die Ansicht, dass auf den Gleitzeitrahmen und das Gesamtbild abzustellen sei, dh Vorgaben des Arbeitgebers nur außerhalb, nicht aber innerhalb des Gleitzeitrahmens zu Überstunden führen.