In dem zweiteiligen Beitrag werden zahlreiche arbeits- und abgabenrechtliche Fragen rund um einen unbezahlten Urlaub (freiwillige Karenzierung) beantwortet und durch zwei konkrete Abrechnungsfälle näher erläutert. Neben den arbeitsrechtlichen Auswirkungen eines unbezahlten Urlaubs (ua auf den Urlaubsanspruch, Sonderzahlungen und dienstzeitabhängige Ansprüche), wird in der Sozialversicherung unterschieden, ob der unbezahlte Urlaub maximal 1 Monat oder länger dauert. Bei den Lohnnebenkosten fallen während der freiwilligen Karenzierung kein Dienstgeberbeitrag (inkl DZ) und keine Komunalsteuer an. Bei der strittigen Frage, ob die Wiener Dienstgeberabgabe ("U-Bahn-Steuer") abzuführen ist, vertreten die Autoren die Auffassung, dass diese auch während des unbezahlten Urlaubs anfällt. Die Befreiungsbestimmungen für die Zeit des Mutterschutzes und der gesetzlichen Karenz seien nicht analog auf eine freiwillige Karenzierung anzuwenden.