AngG: § 19 Abs 1
ABGB: § 914
War ein Dienstverhältnis mit dem "frühestmöglichen Zeitpunkt des Anspruchs auf eine gesetzliche ASVG-Pension" befristet, wobei dem Arbeitnehmer die Absicht des Arbeitgebers erkennbar war, das Dienstverhältnis mit dem frühestmöglichen Zeitpunkt jedes gesetzlichen Pensions-