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Neu kundgemachte Heimarbeitstarife

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6450/2/2015 Heft 6450 v. 5.6.2015

Das Bundeseinigungsamt hat mit Wirksamkeit grundsätzlich ab 1. 5. 2015 Heimarbeitstarife für folgende Tätigkeiten durch Heimarbeiter/innen erlassen:

Herstellung oder Bearbeitung von Bürsten und Pinseln aller Art (Gewerbe und Industrie, BGBl II 2015/134); Herstellung oder Bearbeitung von Drechsler- und sonstigen Holzwaren (BGBl II 2015/135);

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