Mit der (chemikalienrechtlichen) VO (EG) 1272/2008 (CLP-Verordnung) wurde in der EU ein neues System zur Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen eingeführt, weshalb diverse (arbeitnehmerschutzrechtlichen) EU-Richtlinien geändert werden mussten. Nunmehr wurde auch das österreichische Arbeitnehmerschutzrecht an das neue, in der CLP-Verordnung beschriebene System angepasst. Mit 1. 6. 2015 kommt es ua zu Anpassungen der Bestimmungen im ASchG über gefährliche chemische Arbeitsstoffe sowie zur Festlegung einer einheitlichen Kennzeichnung von Behältern und von Lagerbereichen (Lagerräumen) von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen in Übereinstimmung mit der chemikalienrechtlichen Kennzeichnung. Gegenüber der Regierungsvorlage vom 24. 3. 2015, 528 BlgNR 25. GP , kam es zu keinen weiteren Änderungen mehr, weshalb auf den Beitrag ARD 6443/21/2015 zur Regierungsvorlage verwiesen werden kann. (BGBl I 2015/60)