Rauch erläutert die Informationsrechte des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die damit im Zusammenhang stehenden Verpflichtungen des Arbeitgebers, insbesondere zur Vorlage von Unterlagen und die in bestimmten Betrieben bestehende Pflicht zur Vorlage des Jahresabschlusses. Der Betriebsrat könne außerdem seine Beratungs- und Informationsrechte einklagen.