Insbesondere bei Teilzeitbeschäftigten mit unregelmäßig verteilter Arbeitszeit ist die Feststellung, welche Arbeitszeit der Entgeltfortzahlungsberechnung zugrunde zu legen ist, nicht unproblematisch. Anhand von Praxisbeispielen wird veranschaulicht, von welcher Arbeitszeit bei der Berechnung auszugehen ist. Der Autor weist ua auch darauf hin, dass zu unterscheiden ist, ob die Arbeitszeit bereits eingeteilt war oder nicht. Könne bei fehlender Einteilung im Einzelfall etwa keine sinnvolle (fiktive) Arbeitszeiteinteilung (etwa anhand der bisherigen Einteilung in einem repräsentativen Zeitraum) ermittelt werden, so vertritt Schrank die Ansicht, dass es zulässig sei, gleichmäßig anzuwendende Durchschnittswerte anzusetzen.