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Verweisbarkeit eines zuletzt als Zusteller tätigen Berufskraftfahrers

RechtsprechungSozialversicherungBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6436/14/2015 Heft 6436 v. 19.2.2015

ASVG: § 255 Abs 1

OGH 25. 11. 2014, 10 ObS 131/14h

Ein in einem Lehrberuf nach § 255 Abs 1 ASVG erworbener Berufsschutz bleibt nur dann erhalten, wenn die spätere Tätigkeit in ihrer Gesamtheit noch als Ausübung des erlernten Berufs anzusehen ist. Entscheidend ist daher, ob ein Kernbereich der Ausbildung auch bei späterer Ausübung einer bloßen Teiltätigkeit des erlernten Berufs verwertet werden muss. Die Ausübung einer Teiltätigkeit, die sich qualitativ nicht hervorhebt und bloß untergeordnet ist, vermag demgegenüber einen vorher bestehenden Berufsschutz nicht aufrecht zu erhalten. Für die Frage, ob bestimmte Tätigkeiten als quantitativ und qualitativ nicht ganz unbedeutend angesehen werden können und damit berufsschutzerhaltend sind, ist neben dem festgestellten Inhalt der Tätigkeit auch die Einschulungs- oder Einweisungszeit wesentlich, die ein ungelernter Arbeiter benötigt, um solche Tätigkeiten verrichten zu können.

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