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Im Auslandseinsatz erworbene Versicherungszeiten: kein Berufsschutz

RechtsprechungSozialversicherungBearbeiterin: Bettina SabaraARD 6436/13/2015 Heft 6436 v. 19.2.2015

ASVG: § 255 Abs 1 und Abs 2

Erwirbt ein Versicherter im Auslandseinsatz als UNO-Soldat bzw zeitverpflichteter Soldat Versicherungszeiten, so handelt es sich um beitragsfreie Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung (bis 31. 12. 2004) bzw - seit 1. 1. 2005 - um Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversiche-

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