Viele Mitarbeiter ändern im Laufe des Dienstverhältnisses ihre Arbeitszeiten, sei es aufgrund von Elternteilzeit oder aber auch aus anderen Gründen. Häufig wird hierbei die Arbeitszeit von Vollzeit auf Teilzeit geändert und nach einiger Zeit wieder auf Vollzeit, ohne dass das Dienstverhältnis dazwischen endet. Es stellt sich in diesem Zusammenhang die Frage, wie anlässlich des Wechsels von Voll- auf Teilzeit und umgekehrt mit offenen Urlaubsansprüchen umzugehen ist.