Die Schwerarbeitsverordnung verpflichtet Arbeitgeber, über ELDA dem Krankenversicherungsträger jene Arbeitnehmer zu melden, die im vergangenen Kalenderjahr Schwerarbeit im Sinn der Schwerarbeitsverordnung verrichtet haben und ein bestimmtes Alter erreicht haben (Männer ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, Frauen ab dem vollendeten 35. Lebensjahr). Der Lohnzettel Finanz/SV ist für alle am Ende des Kalenderjahres beschäftigten Dienstnehmer (auch für geringfügig Beschäftigte) vorzulegen und ebenfalls über ELDA zu übermitteln. Sowohl die Schwerarbeitsmeldung als auch der elektronische Jahreszettel sind für das vergangene Kalenderjahr bis Ende Februar des Folgejahres zu übermitteln. Da heuer der 28. Februar auf einen Samstag fällt, endet die Frist für die Übermittlung der genannten Unterlagen am 2. 3. 2015 (nächstfolgender Werktag).