Zu 8 ObA 61/13y, ARD 6388/12/2014: Zeiten einer nach dem KV-Gastgewerbe/Arbeiter unzulässigen zweiten Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit gelten als Freizeit, wofür dem Arbeitnehmer mangels gegenteiliger Regelung im KV kein Entgelt zusteht.
Zu 8 ObA 61/13y, ARD 6388/12/2014: Zeiten einer nach dem KV-Gastgewerbe/Arbeiter unzulässigen zweiten Unterbrechung der täglichen Arbeitszeit gelten als Freizeit, wofür dem Arbeitnehmer mangels gegenteiliger Regelung im KV kein Entgelt zusteht.