AngG: § 27 Z 1
OGH 29. 10. 2014, 9 ObA 112/14g zu OLG Wien 9 Ra 44/14b, ARD 6419/12/2014
Im vorliegenden Fall drangen die Klägerin und ihr Ehemann in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken in das unversperrte Haus des Arbeitgebers der Klägerin ein, um ihrer Ansicht nach fällige Raten eines dem Arbeitgeber vom Ehemann der Arbeitnehmerin gewährten Darlehens einzufordern. Der Ehemann der Arbeitnehmerin führte mit ihrem Wissen einen Baseballschäger mit, um den Arbeitgeber damit erforderlichenfalls zu bedrohen. Er bedrohte die Ehefrau des Arbeitgeber sinngemäß damit, sie mit dem Baseballschläger zu schlagen, wenn sie ihm kein Geld gebe. Sowohl er als auch die Arbeitnehmerin schrien die Ehefrau des Arbeitgebers auf aggressivste Weise an. Diese folgte darauf der Arbeitnehmerin und ihrem Ehemann zumindest € 1.000,- in bar aus. Die Arbeitnehmerin schritt gegen das Verhalten ihres Ehemannes nicht ein und gab nicht zu erkennen, dass sie es nicht billige.