VO (EWG) 1408/71: Art 13
VO (EG) 883/2004: Art 11
Nur weil eine Person in einem Mitgliedstaat einen registrierten Wohnsitz hat, ist dieser Staat (hier: Tschechien) nicht für die Gewährung einer Familienleistung an diese Person zuständig, wenn sie und ihre Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat nicht auch gewöhnlich arbeiten oder wohnen. Dies gilt sowohl im Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71, als auch der VO (EG) 883/2004.