AlVG: § 9, § 10
VwGH 8. 9. 2014, 2013/08/0005
Hat ein Arbeitslosengeldbezieher in mehreren Telefongesprächen mit einem vom Arbeitsmarktservice vermittelten potenziellen Dienstgeber wiederholt auf seine lange Arbeitslosigkeit (ca 8 Jahre), sein Alter sowie den Umstand hingewiesen, nicht mehr so leistungsfähig zu sein und nicht mehr in dem Maße über die noch in seinem Bewerbungsschreiben angeführten Qualifikationen (Tischlermeister und gerichtlicher Sachverständiger) zu verfügen, woraufhin der Dienstgeber die Bewerbung aufgrund des durch diese Äußerungen entstandenen Gesamteindrucks im Hinblick auf eine mangelnde Motivation des Arbeitssuchenden abgelehnt hat, ist dem AMS nicht entgegenzutreten, wenn es von einer Vereitelung iSd § 10 Abs 1 AlVG ausgegangen ist.