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Berechnung der Jahresremuneration nach dem KV-Hotel- und Gastgewerbe

RechtsprechungAllgemeines ArbeitsrechtBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6433/10/2015 Heft 6433 v. 29.1.2015

KV-Hotel- und Gastgewerbe: Art 14 lit a

OLG Wien 28. 10. 2014, 10 Ra 70/14h

Im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe werden die sonst üblichen Sonderzahlungen der Weihnachtsremuneration und des Urlaubszuschusses als ein Anspruch, nämlich als Jahresremuneration behandelt. Die Höhe des auf ein Kalenderjahr bezogenen Anspruchs auf Jahresremuneration ist in Art 14 lit a KV-Gastgewerbe etwas missverständlich formuliert und erschließt sich nur aus der Zusammenschau mit der vorgeschriebenen Durchschnittsberechnung. Zu unterscheiden ist zwischen

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