KV-Hotel- und Gastgewerbe: Art 14 lit a
OLG Wien 28. 10. 2014, 10 Ra 70/14h
Im Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe werden die sonst üblichen Sonderzahlungen der Weihnachtsremuneration und des Urlaubszuschusses als ein Anspruch, nämlich als Jahresremuneration behandelt. Die Höhe des auf ein Kalenderjahr bezogenen Anspruchs auf Jahresremuneration ist in Art 14 lit a KV-Gastgewerbe etwas missverständlich formuliert und erschließt sich nur aus der Zusammenschau mit der vorgeschriebenen Durchschnittsberechnung. Zu unterscheiden ist zwischen