Vor mittlerweile knapp mehr als 10 Jahren sind die Bestimmungen über die Elternteilzeit in Kraft getreten. Nach einer kurzen Darstellung über die gesetzlichen Grundlagen und allgemeinen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Elternteilzeit nach dem MSchG bzw VKG, gibt die Autorin einen Überblick auf die Rechtsprechung in diesem Bereich. Als Manko erachtet Wolf, dass eine Elternteilzeitvereinbarung nur einmal geändert werden könne. Dies sei angesichts einer möglichen Höchstdauer bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres des Kindes problematisch, da sich in diesem Zeitraum die Betreuungsbedürfnisse des Kindes oft mehrmals ändern. Hier wäre eine flexiblere gesetzliche Regelung vorteilhaft.