UrlG: § 4
OGH 30. 10. 2014, 8 ObA 49/14k zu OLG Linz 12 Ra 40/14k, ARD 6421/7/2014
Nimmt eine Arbeitnehmerin nach dem Scheitern des Versuchs, eine Urlaubsvereinbarung abzuschließen, den Urlaub trotzdem in Anspruch, ist es nicht unvertretbar, wenn die Vorinstanzen den Umstand, dass die Arbeitnehmerin daraufhin nur gekündigt und nicht entlassen wurde, nicht als schlüssige nachträgliche Zustimmung zu ihrem Urlaubsvorgriff gewertet haben.