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Entgeltgrenze für wirksame Konkurrenzklausel im Jahr 2015

In aller KürzeBearbeiter: Manfred LindmayrARD 6430/1/2015 Heft 6430 v. 9.1.2015

Die Vereinbarung einer Konkurrenzklausel ist ua unwirksam, wenn sie im Rahmen eines Dienstverhältnisses getroffen wird, bei dem das für den letzten Monat des Dienstverhältnisses gebührende Entgelt das 17-fache der Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt (§ 36 Abs 2 AngG, § 2c Abs 2 AVRAG). Ausgehend von der täglichen Höchstbeitragsgrundlage iHv € 155,-, beträgt die Monatsentgeltgrenze für die Konkurrenzklausel im Jahr 2015 € 2.635,-.

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