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BFG: Werkswohnung als Sachbezug einer karenzierten Beamtin

RechtsprechungLohnsteuer und AbgabenARD 6427/23/2014 Heft 6427 v. 11.12.2014

EStG: § 15 Abs 1

Da Beamte der Bundeshauptstadt Wien für eine Werkswohnung nur eine Vergütung in der Höhe des halben ortsüblichen Mietzinses (= Richtwert laut Richtwertgesetz) zu leisten haben, liegt zweifellos eine verbilligte Wohnungsüberlassung und daher ein steuerpflichtiger Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor.

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