Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1. 4. 2014 durch BGBl II 2014/55 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2015.
Die Erhöhung der Richtwerte für die Mietzinse ab 1. 4. 2014 durch BGBl II 2014/55 führt zu einer Erhöhung der Sachbezugswerte für Dienstwohnungen in der Lohnverrechnung ab 1. 1. 2015.