Das 2. Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2013 (BGBl I 2013/139) brachte Änderungen bei der Auftraggeberhaftung, die zum Teil bereits mit 31. 7. 2013 in Kraft getreten sind, zum Teil aber auch erst mit 1. 1. 2015 in Kraft treten werden (siehe bereits ARD 6343/3/2013). Im Folgenden werden jene Änderungen, die mit dem kommenden Jahreswechsel praxisrelevant werden, dargestellt.