Betriebe werden immer öfter mit Exekutionen ihrer Honorarbezieher wie etwa freien Dienstnehmern konfrontiert und müssen dabei spezielle exekutionsrechtliche Fragen lösen. Anhand eines konkreten Beratungsfalls setzt sich Kraft mit den praktisch wichtigsten Fragestellungen auseinander und beantwortet diese verständlich. Auch Honorarforderungen freier Dienstnehmer können gepfändet werden und stehe freien Dienstnehmern im Regelfall auch ein Existenzminimum zu, worüber grundsätzlich das Exekutionsgericht entscheidet. Weiters wird auf die Besonderheiten hingewiesen, die bei der Berechnung des Existenzminimums zu beachten sind (zB Abzug von SV-Beiträgen und/oder Einkommensteuerbeträgen?), und darauf, dass eine einlangende Exekution sofort ab Erhalt zu beachten ist und bereits bei der folgenden Beitragsabrechnung gilt. Der Beitrag schießt mit einem Pfändungsrechnungsbeispiel ab.