Durch Betriebsübung können unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zusammenhängende Ansprüche, etwa auf Bilanzgelder, Bonuszahlungen oder Höherreihungen begründet werden. Bei entgelt- oder verpflichtungsfernen Leistungen hingegen verneint der OGH im Zweifel eine Bindung des Arbeitgebers. Der Autor gibt in Form einer Rechtsprechungsübersicht einen Überblick über in Betracht kommende Ansprüche, ehe er sich im Detail mit den Voraussetzungen für das Entstehen einer Betriebsübung auseinandersetzt. Dabei spiele va die Dauer der Leistungserbringung eine wichtige Rolle, wobei es keine allgemeine Antwort gibt, wie oft ein Entgelt ausbezahlt werden muss, damit eine konkludente Begründung eines Anspruchs angenommen werden könne. Außerdem müsse ein generalisierendes Prinzip erkennbar sein und müsse der Arbeitgeber eine (zusätzliche) Leistung auch tatsächlich erbringen. Zuletzt behandelt Gerhartl die Ausschlusstatbestände einer Betriebsübung.