Bundesgesetz, mit dem das Bundespflegegeldgesetz geändert werden soll
Regierungsvorlage 18. 11. 2014, 365 BlgNR 25. GP ➜ Gesetzwerdung bleibt abzuwarten
Die Zahl der Menschen mit Pflegebedarf nimmt aufgrund der demografischen Entwicklung sowie der steigenden Lebenserwartung kontinuierlich zu, womit auch ein Anstieg der Kosten für das Pflegegeld zu erwarten ist. Um eine nachhaltige Finanzierung des Pflegevorsorgesystems sicherzustellen, soll daher nun eine Kostendämpfung in Form sozial vertretbarer Maßnahmen und unter dem Aspekt der Bedarfsgerechtigkeit erfolgen.