ABGB: § 1431
BLVG: § 12 Abs 3
Wird einer Dienstnehmerin (hier: einer Vertragsbediensteten) über einen Zeitraum von insgesamt 15 Monaten aufgrund eines Eingabefehlers im SAP-System irrtümlich das Doppelte der ihr gesetzlich zustehenden Bruttoentlohnung ausbezahlt, so ist sie zur Rückzahlung des Übergenusses verpflichtet. Von einem gutgläubigen Verbrauch kann nicht ausgegangen werden, wenn sich die Bezüge direkt aus dem Gesetz ergeben, im Dienstvertrag korrekt ausgewiesen waren und es für die Dienstnehmerin auch subjektiv aus den Gehaltszetteln von Anfang an erkennbar war, dass die darin ausgewiesenen Brutto- und Nettobeträge deutlich über ihren Erwartungen lagen.