Mit BGBl II 2014/278 wurde vom BMASK die Liste jener Mangelberufe neu kundgemacht, in denen Ausländer im Jahr 2015 als Fachkräfte gemäß § 12a AuslBG zugelassen werden können. Folgende Berufe wurden für das Jahr 2015 als Mangelberufe definiert: Fräser; Schwarzdecker; Dreher; Landmaschinenbauer; Dachdecker; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Maschinenbau; Techniker mit höherer Ausbildung (Ing.) für Starkstromtechnik; Schweißer und Schneidbrenner; Werkzeug-, Schnitt- und Stanzenmacher; Sonstige Spengler; Techniker für Starkstromtechnik. Die Fachkräfteverordnung 2015 gilt ab 1. 1. 2015 für Anträge auf Erteilung einer "Rot-Weiß-Rot - Karte", die bis zum 5. 11. 2015 gestellt werden.