Bei den letztjährigen Verhandlungen haben die KV-Partner für die rund 530.000 Handelsangestellten einen Doppelabschluss für 2014 und 2015 vereinbart (siehe bereits ARD 6370/1/2013). Ausgehend von den damals festgelegten Parametern werden die Mindestgehälter ab 1. 1. 2015 um 2,07 % angehoben; das neue Mindestgehalt beträgt jedenfalls € 1.500,-. Bestehende Überzahlungen bleiben grundsätzlich aufrecht. Die Lehrlingsentschädigungen werden um folgende Beträge erhöht: im 1. Lehrjahr um € 14,-, im 2. Lehrjahr um € 20,-, im 3. Lehrjahr um € 30,- und im 4. Lehrjahr um € 26,-. (Quelle: WKO; www.derhandel.at )