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BAO-Protokoll 2014: Anbringen per Fax, E-Mail oder Telefon

Aus den BehördenFinanzministeriumARD 6422/14/2014 Heft 6422 v. 6.11.2014

Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014

Betreffend Anbringen (§ 85 BAO) enthält das BAO-Protokoll 2014 folgende Antworten:

1. Einreichung per Telefax

Bezughabende Norm: § 85 BAO

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