Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014
Bezughabende Norm: § 149 BAO
Sachverhalt: Der Abgabepflichtige befindet sich in England, dorthin wird auch zugestellt. Ein Treffen zur Schlussbesprechung in Österreich ist nicht möglich.
Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014
Bezughabende Norm: § 149 BAO
Sachverhalt: Der Abgabepflichtige befindet sich in England, dorthin wird auch zugestellt. Ein Treffen zur Schlussbesprechung in Österreich ist nicht möglich.