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BAO-Protokoll 2014: Schlussbesprechung bei Auslandsaufenthalt

Aus den BehördenFinanzministeriumARD 6422/15/2014 Heft 6422 v. 6.11.2014

Erlass des BMF vom 8. 10. 2014, BMF-010103/0155-IV/4/2014

Bezughabende Norm: § 149 BAO

Sachverhalt: Der Abgabepflichtige befindet sich in England, dorthin wird auch zugestellt. Ein Treffen zur Schlussbesprechung in Österreich ist nicht möglich.

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