Der folgende Beitrag beleuchtet umfassend die aktuelle Rechtslage zum Sachbezug im Falle einer privaten Nutzung des Dienstwagens im Bereich der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit unter Berücksichtigung des - seit 1. 3. 2014 auf € 720,- bzw € 360,- erhöhten - maximalen Sachbezugswerts. Wann nur der halbe bzw der Mini-Sachbezug anzusetzen ist, wie sich die Bemessungsgrundlage für den Sachbezug errechnet, wie bei Mehrfachnutzung eines Dienstwagens vorzugehen ist und wie sich ein Kostenbeitrag des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber auswirkt - all das erfahren Sie im folgenden Beitrag.