Mosing definiert den Begriff der fallweisen Beschäftigung und geht auf die Judikatur des OGH und des VwGH zur fallweisen Beschäftigung ein. Daraus leitet er Empfehlungen ab, was zu beachten ist, wenn man der Gefahr einer durchgehenden Beschäftigung ausweichen will. Weiters setzt sich der Autor mit den arbeitsrechtlichen Ansprüchen fallweise Beschäftigter auseinander. Grundsätzlich hätten diese die gleichen Ansprüche wie unbefristet beschäftigte Arbeitnehmer (zB Urlaubsersatzleistung, Krankenentgelt). Eine kurze Dauer der Betriebszugehörigkeit als Grundvoraussetzung für einen Sonderzahlungsanspruch widerspreche § 2b Abs 1 AVRAG und stelle nach Ansicht Mosings eine mittelbare Diskriminierung dar. Die Schlechterstellung fallweise Beschäftigter bei der Abfertigung sei hingegen sachlich gerechtfertigt. Abschließend erklärt der Autor die vereinfachten SV-Meldemodalitäten.