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Keine Kommunalsteuerfreiheit bei der Nachversteuerung von Zukunftssicherungsbeiträgen

Aus den BehördenFinanzministeriumARD 6419/23/2014 Heft 6419 v. 16.10.2014

Erlass des BMF vom 23. 9. 2014, BMF-010222/0057-VI/7/2014 (LSt-Protokoll 2014)

Bezughabende Norm: § 5 Abs 2 lit c KommStG, § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG, Rz 81 bis Rz 84 2002

Sachverhalt: Der Arbeitgeber gewährt seinen Arbeitnehmern im Rahmen einer Bezugsumwandlung iSd Rz 81e LStR 2002 eine Zukunftssicherungsmaßnahme (Lebensversicherung) gemäß § 3 Abs 1 Z 15 lit a EStG von jährlich € 300,-. Die Versicherungsprämien werden vom Arbeitnehmer bei aufrechtem Dienstverhältnis vorzeitig rückgekauft, sodass der Arbeitgeber die steuerfrei belassenen Beiträge als sonstigen Bezug gemäß § 67 Abs 10 EStG zu versteuern hat.

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