Erlass des BMF vom 23. 9. 2014, BMF-010222/0057-VI/7/2014 (LSt-Protokoll 2014)
Bezughabende Norm: § 68 Abs 1 und Abs 5 EStG, Rz 1126 ff LStR 2002
Sachverhalt: Laut Rz 1140 LStR 2002 wird davon ausgegangen, dass eine Berufsgefahr bei Angestellten in medizinischen (ärztlichen) Ordinationen gegeben sein wird, die im Strahlenbereich arbeiten und hierfür eine nach lohngestaltenden Vorschriften abgesicherte Zulage (Strahlenzulage) erhalten. Nunmehr stellt sich die Frage der steuerlichen Behandlung einer SEG-Zulage, die Angestellte erhalten, die nicht überwiegend einer Strahlengefährdung ausgesetzt sind, sondern zum Beispiel im Empfangsbereich einer Ambulanz oder einer Arztpraxis eingesetzt sind.